Selektionsreglement für die offiziellen
Mannschaften Open und Damen
Oktober 1998
Modus
Kandidaten melden sich in Sechser-Teams an. Jedes Team-
mitglied muss mindestens 50 % der während der Ausscheidung
gespielten Boards und mindestens 50 % der Boards im Finale
spielen.
Jeder Verstoss gegen diese Regel kann Strafen nach sich ziehen,
die im Ermessen der Selektionskommission liegen.
Erlaubt sind auch Einschreibungen von Vierer-Mannschaften.
Gewinnt allerdings eine solche Mannschaft die Ausscheidung, so
muss die Wahl des dritten Paares mit der Selektions-kommission
abgesprochen werden. Paaren, die das Finale be-stritten haben,
wird Vorrang eingeräumt.
Die Ausscheidung findet je nach Anzahl der eingeschriebenen
Mannschaften an zwei bis vier Wochenenden statt, an denen 120
- 128 Boards pro Wochenende gespielt werden (Minimum vier
Matches pro Wochenende).
a) 2 Teams:
Es wird nur an zwei Wochenenden gespielt. Die
Siegermannschaft ist qualifiziert.
b) 3 bis 5 Teams:
Während der ersten beiden Wochenenden werden die beiden
Finalteams bestimmt, die dann während des dritten
Wochenendes aufeinander treffen; dies mit einem Bonus
(“carry-over“) aus den beiden ersten Wochenenden (1 IMP für
jede VP-Differenz).
c) 6 und mehr Teams:
Während der ersten beiden Wochenenden werden die vier
Halbfinalisten bestimmt, die während des dritten Wochen-
endes aufeinander treffen. Der Erstplazierte spielt gegen den
Vierten, der Zweite gegen den Dritten, mit einem Bonus
(“carry-over“) der Resultate aus den beiden ersten
Wochenenden (1 IMP für jede VP-Differenz).
Die zwei siegreichen Mannschaften spielen während des
vierten Wochenendes gegeneinander, ohne Bonus aus dem
dritten Wochenende.
Ein entsprechendes Reglement, was den Spielplan und die
Anzahl der Hände betrifft, wird den angemeldeten Mannschaften
rechtzeitig zugestellt.
Automatische Qualifikation
Ein aus mindestens vier Spielern bestehendes Team, das den
letzten internationalen Wettkampf (Europameisterschaft oder
Olympiade) im ersten Drittel abgeschlossen hat, ist automatisch
für die Finalphase der Ausscheidung qualifiziert.
Ein Team aus mindestens vier Spielern, das den letzten internationalen
Wettkampf unter den ersten vier abschloss, muss keine
Ausscheidung bestreiten und ist automatisch als Vertreter der
Schweiz beim nächsten internationalen Wettkampf quali-fiziert.
Die Wahl des fünften und sechsten Spielers, die von der Selektionskommission
gutgeheissen werden muss, steht dem qualifizierten Team zu.
In allen anderen Fällen wird eine normale Selektion
ausgetragen.
Zulassung zu den Ausscheidungen Open und Damen
Zu den Ausscheidungen sind nur Spieler und Spielerinnen
zugelassen, die in der vorhergehenden Saison “Erstserie“ klassiert
waren, sowie Spieler aus den Kategorien “Maître national“ oder
“Expert national“.
Hinzu kommt, dass bei der Einschreibung jede Mannschaft mit
sechs Spielern ein Total von mindestens 90 PE aufweisen muss
und jede Mannschaft mit vier Spielern 60 PE.
Ausnahmsweise kann die Selektionskommission die Teilnahme
von Spielern zulassen, die die Erstserie-Bedingungen nicht
erfüllen, falls ihre Qualifikation als eindeutig oder positiv für das
Schweizer Bridge angesehen wird (ehemalige Spitzenspieler oder
Junioren z.B.).
Ausländische Spieler sind unter folgenden Bedingungen zu den
Ausscheidungen zugelassen:
a) Sie müssen ihren offiziellen Wohnsitz in der Schweiz haben,
dies sowohl während der Ausscheidungen, als auch wäh-rend
der Dauer des internationalen Wettkampfes;
b) Sie dürfen kein anderes Land in einem von der WBF oder
EBL organisierten Wettbewerb während der letzten 2 Jahre
und 6 Monate vom Austragungsdatum an gerechnet vertre-ten
haben.
c) Sie müssen in der Schweiz oder in ihrem Heimatland (in
diesem Fall ist der Selektionskommission eine offizielle
Bestätigung der betreffenden NCBO vorzulegen) als
Erstserie-Spieler klassiert sein.
Die Selektionskommission kann die Teilnahme einzelner Spieler
oder ganzer Teams, die die Bedingungen erfüllen, ohne
Begründung ablehnen.
Anmeldungen
Anmeldungen müssen die Namen der Spieler und des Verantwortlichen
für die Mannschaft enthalten, sowie eine Erklärung,
dass die Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Sie müssen der
Generalsekretärin bis zum 31.12.1998 zugestellt werden.
Anmeldungen ohne Überweisung der vom FSB-Vorstand festge-
legten Kaution (Fr. 500.00 pro eingeschriebenem Spieler, Fr.
100.00 für Junioren) werden nicht berücksichtigt.
Die Selektionskommission sollte kontaktiert werden, sobald der
Captain gewählt ist.
Ort und Daten
Ablauf der Ausscheidungswettkämpfe
Die Daten für die Ausscheidungen wurden wie folgt festgelegt:
1. Wochenende: 30./31. Januar 1999
2. Wochenende: 13./14. Februar 1999
3. Wochenende: 27./28. Februar 1999
Datum des evtl. vierten Wochenendes und Austragungsort
werden nach Abschluss der Einschreibungen von der General-
sekretärin festgelegt und den Verantwortlichen der Mannschaften
umgehend schriftlich mitgeteilt.
Entschädigungen
Jeder der sechs Spieler der offiziellen Mannschaft, wie auch ihr
Captain, erhält eine Basisentschädigung von Fr. 1500.00
(Reisespesen sind eingeschlossen).
Diese kann durch folgende Erfolgsprämien erhöht werden:
Fr. 750.00 pro Person (Total Fr. 2250.00), wenn die Mann-
schaft im zweiten Drittel der Rangliste (oder ihrer Gruppe)
endet;
Fr. 1000.00 pro Person (Total Fr. 2500.00), wenn sich die
Mannschaft in der ersten Hälfte der Rangliste (oder ihrer
Gruppe) klassiert;
Fr. 1500.00 pro Person (Total Fr. 3000.00), wenn sich die
Mannschaft im ersten Drittel der Rangliste (oder ihrer Gruppe)
klassiert.
Anmerkungen:
- 22/23 eingeschriebene Mannschaften:
1. - 8. = erstes Drittel; 9. - 16. = zweites Drittes;
17. - 22. (23.) = drittes Drittel
- 24 eingeschriebene Mannschaften:
1. - 8. = erstes Drittel; 9. - 16. = zweites Drittel,
17. - 24. = drittes Drittel
- 25/26 eingeschriebene Mannschaften:
1. - 9. = erstes Drittel; 10. - 18. = zweites Drittel,
19. - 25.(26.) = drittes Drittel.
Scorer
a) Die Mannschaft nimmt einen jungen “Hoffnungsträger“ mit,
der von der Selektionskommission genehmigt worden ist.
Dieser erhält dieselbe Basis-Entschädigung (Fr. 1500.00).
b) Die Mannschaft besorgt sich einen Scorer vor Ort: je nach
Kosten, maximal Fr. 80.00 pro Tag.
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