Selektionsreglement für die offiziellen
Mannschaften Open und Damen

Oktober 1998

Modus

Kandidaten melden sich in Sechser-Teams an. Jedes Team- mitglied muss mindestens 50 % der während der Ausscheidung gespielten Boards und mindestens 50 % der Boards im Finale spielen.

Jeder Verstoss gegen diese Regel kann Strafen nach sich ziehen, die im Ermessen der Selektionskommission liegen.

Erlaubt sind auch Einschreibungen von Vierer-Mannschaften. Gewinnt allerdings eine solche Mannschaft die Ausscheidung, so muss die Wahl des dritten Paares mit der Selektions-kommission abgesprochen werden. Paaren, die das Finale be-stritten haben, wird Vorrang eingeräumt.

Die Ausscheidung findet je nach Anzahl der eingeschriebenen Mannschaften an zwei bis vier Wochenenden statt, an denen 120 - 128 Boards pro Wochenende gespielt werden (Minimum vier Matches pro Wochenende).

a) 2 Teams:

Es wird nur an zwei Wochenenden gespielt. Die Siegermannschaft ist qualifiziert.

b) 3 bis 5 Teams:

Während der ersten beiden Wochenenden werden die beiden Finalteams bestimmt, die dann während des dritten Wochenendes aufeinander treffen; dies mit einem Bonus (“carry-over“) aus den beiden ersten Wochenenden (1 IMP für jede VP-Differenz).

c) 6 und mehr Teams:

Während der ersten beiden Wochenenden werden die vier Halbfinalisten bestimmt, die während des dritten Wochen- endes aufeinander treffen. Der Erstplazierte spielt gegen den Vierten, der Zweite gegen den Dritten, mit einem Bonus (“carry-over“) der Resultate aus den beiden ersten Wochenenden (1 IMP für jede VP-Differenz).

Die zwei siegreichen Mannschaften spielen während des vierten Wochenendes gegeneinander, ohne Bonus aus dem dritten Wochenende.

Ein entsprechendes Reglement, was den Spielplan und die Anzahl der Hände betrifft, wird den angemeldeten Mannschaften rechtzeitig zugestellt.

Automatische Qualifikation

Ein aus mindestens vier Spielern bestehendes Team, das den letzten internationalen Wettkampf (Europameisterschaft oder Olympiade) im ersten Drittel abgeschlossen hat, ist automatisch für die Finalphase der Ausscheidung qualifiziert.

Ein Team aus mindestens vier Spielern, das den letzten internationalen Wettkampf unter den ersten vier abschloss, muss keine Ausscheidung bestreiten und ist automatisch als Vertreter der Schweiz beim nächsten internationalen Wettkampf quali-fiziert.

Die Wahl des fünften und sechsten Spielers, die von der Selektionskommission gutgeheissen werden muss, steht dem qualifizierten Team zu.

In allen anderen Fällen wird eine normale Selektion ausgetragen.

Zulassung zu den Ausscheidungen Open und Damen

Zu den Ausscheidungen sind nur Spieler und Spielerinnen zugelassen, die in der vorhergehenden Saison “Erstserie“ klassiert waren, sowie Spieler aus den Kategorien “Maître national“ oder “Expert national“.

Hinzu kommt, dass bei der Einschreibung jede Mannschaft mit sechs Spielern ein Total von mindestens 90 PE aufweisen muss und jede Mannschaft mit vier Spielern 60 PE.

Ausnahmsweise kann die Selektionskommission die Teilnahme von Spielern zulassen, die die Erstserie-Bedingungen nicht erfüllen, falls ihre Qualifikation als eindeutig oder positiv für das Schweizer Bridge angesehen wird (ehemalige Spitzenspieler oder Junioren z.B.).

Ausländische Spieler sind unter folgenden Bedingungen zu den Ausscheidungen zugelassen:

a) Sie müssen ihren offiziellen Wohnsitz in der Schweiz haben, dies sowohl während der Ausscheidungen, als auch wäh-rend der Dauer des internationalen Wettkampfes;

b) Sie dürfen kein anderes Land in einem von der WBF oder EBL organisierten Wettbewerb während der letzten 2 Jahre und 6 Monate vom Austragungsdatum an gerechnet vertre-ten haben.

c) Sie müssen in der Schweiz oder in ihrem Heimatland (in diesem Fall ist der Selektionskommission eine offizielle Bestätigung der betreffenden NCBO vorzulegen) als Erstserie-Spieler klassiert sein.

Die Selektionskommission kann die Teilnahme einzelner Spieler oder ganzer Teams, die die Bedingungen erfüllen, ohne Begründung ablehnen.

Anmeldungen

Anmeldungen müssen die Namen der Spieler und des Verantwortlichen für die Mannschaft enthalten, sowie eine Erklärung, dass die Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Sie müssen der Generalsekretärin bis zum 31.12.1998 zugestellt werden.

Anmeldungen ohne Überweisung der vom FSB-Vorstand festge- legten Kaution (Fr. 500.00 pro eingeschriebenem Spieler, Fr. 100.00 für Junioren) werden nicht berücksichtigt.

Die Selektionskommission sollte kontaktiert werden, sobald der Captain gewählt ist.

Ort und Daten

Ablauf der Ausscheidungswettkämpfe

Die Daten für die Ausscheidungen wurden wie folgt festgelegt:

1. Wochenende: 30./31. Januar 1999

2. Wochenende: 13./14. Februar 1999

3. Wochenende: 27./28. Februar 1999

Datum des evtl. vierten Wochenendes und Austragungsort werden nach Abschluss der Einschreibungen von der General- sekretärin festgelegt und den Verantwortlichen der Mannschaften umgehend schriftlich mitgeteilt.

Entschädigungen

Jeder der sechs Spieler der offiziellen Mannschaft, wie auch ihr Captain, erhält eine Basisentschädigung von Fr. 1500.00 (Reisespesen sind eingeschlossen).

Diese kann durch folgende Erfolgsprämien erhöht werden:

Fr. 750.00 pro Person (Total Fr. 2250.00), wenn die Mann- schaft im zweiten Drittel der Rangliste (oder ihrer Gruppe) endet;

Fr. 1000.00 pro Person (Total Fr. 2500.00), wenn sich die Mannschaft in der ersten Hälfte der Rangliste (oder ihrer Gruppe) klassiert;

Fr. 1500.00 pro Person (Total Fr. 3000.00), wenn sich die Mannschaft im ersten Drittel der Rangliste (oder ihrer Gruppe) klassiert.

Anmerkungen:

- 22/23 eingeschriebene Mannschaften:
1. - 8. = erstes Drittel; 9. - 16. = zweites Drittes; 17. - 22. (23.) = drittes Drittel

- 24 eingeschriebene Mannschaften:
1. - 8. = erstes Drittel; 9. - 16. = zweites Drittel, 17. - 24. = drittes Drittel

- 25/26 eingeschriebene Mannschaften:
1. - 9. = erstes Drittel; 10. - 18. = zweites Drittel, 19. - 25.(26.) = drittes Drittel.

Scorer

a) Die Mannschaft nimmt einen jungen “Hoffnungsträger“ mit, der von der Selektionskommission genehmigt worden ist.

Dieser erhält dieselbe Basis-Entschädigung (Fr. 1500.00).

b) Die Mannschaft besorgt sich einen Scorer vor Ort: je nach Kosten, maximal Fr. 80.00 pro Tag.